Was steht mir zu? Überblick für die Schweiz
Es gibt in der Schweiz nicht einen Topf, aus dem Unterstützung kommt, sondern viele kleine — verteilt auf Bund, Kantone und Gemeinden. Wer worauf Anspruch hat, hängt deshalb stark vom Wohnort ab. Der häufigste Grund, warum Leistungen nicht bezogen werden, ist nicht ein fehlender Anspruch. Es ist fehlendes Wissen, dass es sie gibt.
Orientierung, keine Rechts- oder Finanzberatung — massgebend ist die zuständige Stelle. Diese Seite nennt bewusst keine Beträge und Fristen.
Drei Ebenen, die sich nicht abstimmen
Der Bund setzt bei vielen Leistungen nur den Rahmen: er schreibt vor, dass es etwas geben muss, und überlässt die Ausgestaltung den Kantonen. Das gilt zum Beispiel für die Prämienverbilligung.
Die Kantone füllen diesen Rahmen aus — mit eigenen Grenzen, eigenen Formularen, eigenen Fristen. Zwei Haushalte mit identischen Zahlen können in zwei Kantonen unterschiedlich behandelt werden. Das ist kein Fehler im System, das ist das System.
Die Gemeinden führen in mehreren Bereichen aus, was der Kanton beschliesst — in der Sozialhilfe sind sie oft die Stelle, mit der man tatsächlich zu tun hat.
Praktisch heisst das: Eine allgemeine Antwort auf «steht mir das zu?» gibt es nicht. Es gibt nur die Antwort für Ihren Wohnort, Ihre Situation und Ihr Jahr.
Die Themen im Einzelnen
Drei Bereiche betreffen die meisten Menschen, und bei allen dreien lohnt sich der Blick auch dann, wenn man meint, es treffe einen nicht zu:
- PrämienverbilligungDie Prämienverbilligung (IPV) ist ein Beitrag an die Krankenkassenprämie. Der Bund setzt den Rahmen, die Kantone entscheiden — was das für Sie bedeutet.
- SozialhilfeWer über Sozialhilfe entscheidet, woraus sie sich zusammensetzt und warum die SKOS-Richtlinien nicht automatisch Gesetz sind. Eine Einordnung ohne Zahlen.
- SteuernWarum dieselbe Lohnsumme je nach Wohnort sehr unterschiedlich besteuert wird — die drei Ebenen, der Steuerfuss und was das praktisch bedeutet.
Warum so vieles liegen bleibt
Ein Anspruch, von dem niemand weiss, wird nicht bezogen. Dazu kommen Hürden, die mit dem Anspruch selbst nichts zu tun haben: Formulare in einer Sprache, die man erst lernen muss. Fristen, die nirgends zusammen stehen. Die Sorge, etwas falsch zu machen. Und die verbreitete Annahme, Unterstützung sei etwas für andere.
Nichts davon ändert etwas am Anspruch. Aber alles davon führt dazu, dass er nicht geltend gemacht wird.
Häufige Fragen
Wie finde ich heraus, was mir zusteht?
Der zuverlässigste Weg führt über die Stelle, die tatsächlich entscheidet — also über den eigenen Kanton beziehungsweise die eigene Gemeinde. Rechner und Übersichten wie die hier verlinkten geben eine erste Orientierung, ob sich ein Antrag lohnt. Verbindlich ist immer erst die Verfügung der zuständigen Stelle.
Warum ist es je nach Kanton anders?
Weil der Bund bei vielen Leistungen bewusst nur den Rahmen setzt und die Kantone ihn ausfüllen. Sie legen eigene Einkommensgrenzen, Verfahren und Fristen fest. Ein Umzug über die Kantonsgrenze kann den Anspruch deshalb verändern, auch wenn sich sonst nichts geändert hat.
Muss ich überall selbst einen Antrag stellen?
Das ist je nach Leistung und Kanton unterschiedlich. Bei manchen Leistungen melden sich die Stellen von sich aus, bei anderen passiert ohne Antrag nichts. Im Zweifel gilt: nachfragen kostet nichts, und ein nicht gestellter Antrag wird nie bewilligt.
Was kostet Maloja Plana?
Nichts. Maloja Plana ist kostenlos und quelloffen. Es gibt kein Konto, keine Werbung und kein Tracking; alle Angaben bleiben auf dem eigenen Gerät.
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Die App ist zurzeit in einer geschlossenen Beta und braucht einen Zugangscode. Ohne Code lässt sich ein Beispiel ansehen — mit erfundenen Daten, es wird nichts gespeichert.
Quellen und Rechner
- Kantonale Hilfen, Übersicht des Bundesamts für Wohnungswesen
- Ergänzungsleistungen, Bundesamt für Sozialversicherungen
- Merkblatt 3.01 «Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV»
Maloja Plana steht mit diesen Stellen in keiner Verbindung. Die Verlinkung bedeutet keine Zusammenarbeit und keine Billigung. Nicht alle davon sind Behörden — die SKOS etwa ist ein Fachverband, ihre Richtlinien sind Empfehlungen.
Diese Seite ist eine Orientierungshilfe auf Basis öffentlicher Informationen — keine Rechts- oder Finanzberatung. Sie nennt bewusst keine Beträge, Fristen oder Einkommensgrenzen: die sind kantonal verschieden und ändern regelmässig. Massgebend ist immer die Auskunft beziehungsweise die Verfügung der zuständigen Stelle.
Inhaltlich geprüft: September 2026.