Sozialhilfe in der Schweiz — eine Orientierung
Sozialhilfe ist die unterste Stufe im schweizerischen Netz — sie greift dort, wo alles andere nicht oder nicht mehr reicht. Zuständig sind nicht der Bund, sondern die Kantone und, in vielen von ihnen, die Gemeinden.
Orientierung, keine Rechts- oder Finanzberatung — massgebend ist die zuständige Stelle. Diese Seite nennt bewusst keine Beträge und Fristen.
Subsidiär heisst: zuerst alles andere
Sozialhilfe ist subsidiär. Bevor sie in Frage kommt, werden andere Ansprüche geprüft: Lohn, Arbeitslosenentschädigung, Renten, Ergänzungsleistungen, Prämienverbilligung, Unterhaltsbeiträge, Stipendien. Auch eigenes Vermögen wird berücksichtigt, wobei die Kantone einen Freibetrag kennen, dessen Höhe sich unterscheidet.
Das ist der Grund, warum eine Anmeldung oft mit vielen Fragen zu ganz anderen Leistungen beginnt. Es geht nicht um Misstrauen, sondern um die gesetzliche Reihenfolge.
Die SKOS-Richtlinien sind Empfehlungen, nicht Gesetz
Das ist der meistübersehene Punkt. Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) sind Empfehlungen. Verbindlich werden sie erst, soweit ein Kanton sie in sein eigenes Recht übernimmt — und das tun die Kantone in unterschiedlichem Umfang.
Praktisch bedeutet das: Ein SKOS-Rechner gibt eine gute erste Orientierung, aber er ist keine Zusage. Was in Ihrem Fall gilt, steht im kantonalen Sozialhilfegesetz und in der Verfügung der zuständigen Stelle.
Woraus sich die Unterstützung typischerweise zusammensetzt
In den meisten Kantonen sind es drei Bausteine: ein Grundbedarf für den Lebensunterhalt, die Wohnkosten im ortsüblichen Rahmen, und die medizinische Grundversorgung. Dazu können situationsbedingte Leistungen kommen.
Die Beträge nennen wir hier bewusst nicht: sie unterscheiden sich je nach Kanton und Haushaltsgrösse und werden regelmässig angepasst. Eine Zahl auf einer Seite wie dieser wäre nach kurzer Zeit falsch.
Das Recht, das niemand verlieren kann
Unabhängig von allem oben steht in der Bundesverfassung, Artikel 12, das Recht auf Hilfe in Notlagen: Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.
Dieses Recht steht allen Menschen in der Schweiz zu. Es ist nicht dasselbe wie Sozialhilfe und deckt weniger ab — aber es ist die Untergrenze, die nicht unterschritten werden darf.
Häufige Fragen
Wie viel Sozialhilfe steht mir zu?
Das bemisst sich nach Wohnort, Haushaltsgrösse, Einkommen, Vermögen und den tatsächlichen Wohn- und Gesundheitskosten — und es richtet sich nach kantonalem Recht. Eine allgemein gültige Zahl gibt es nicht. Eine provisorische Orientierung geben Sozialhilferechner; verbindlich ist die Verfügung der zuständigen Stelle.
Sind die SKOS-Richtlinien Gesetz?
Nein. Es sind Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. Verbindlich sind sie nur, soweit ein Kanton sie in sein eigenes Recht übernommen hat. Deshalb kann dieselbe Situation kantonal unterschiedlich beurteilt werden.
Muss ich zuerst mein Vermögen aufbrauchen?
Vermögen wird angerechnet, aber nicht vollständig: die Kantone kennen einen Freibetrag, der nicht angetastet wird. Wie hoch er ist, unterscheidet sich je nach Kanton und Haushalt. Die zuständige Stelle rechnet das im Einzelfall.
Was ist der Unterschied zu Ergänzungsleistungen?
Ergänzungsleistungen (EL) gehören zur ersten Säule und kommen in der Regel dann in Frage, wenn eine Leistung der AHV oder IV den Existenzbedarf nicht deckt. Sie sind bundesrechtlich geregelt und keine Sozialhilfe. Ein Anspruch auf EL geht der Sozialhilfe vor.
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Quellen und Rechner
- Sozialhilferechner der SKOS
- Ergänzungsleistungen, Bundesamt für Sozialversicherungen
- Kantonale Hilfen, Übersicht des Bundesamts für Wohnungswesen
Maloja Plana steht mit diesen Stellen in keiner Verbindung. Die Verlinkung bedeutet keine Zusammenarbeit und keine Billigung. Nicht alle davon sind Behörden — die SKOS etwa ist ein Fachverband, ihre Richtlinien sind Empfehlungen.
Diese Seite ist eine Orientierungshilfe auf Basis öffentlicher Informationen — keine Rechts- oder Finanzberatung. Sie nennt bewusst keine Beträge, Fristen oder Einkommensgrenzen: die sind kantonal verschieden und ändern regelmässig. Massgebend ist immer die Auskunft beziehungsweise die Verfügung der zuständigen Stelle.
Inhaltlich geprüft: September 2026.